Hinweisgebersystem

Meldeportal für Regelverstöße nach HinSchG

Das Hinweisgebersystem der Karl-Jaspers-Klinik ist ein Meldeweg für Verstöße gegen Gesetze oder gegen unternehmensinterne Richtlinien. 

Das System ermöglicht es Mitarbeitenden, Patient:innen, Angehörigen und allen anderen externen Personen, Hinweise auf Straftaten oder Regelverstöße nach HinSchG zu melden.Diese können unter Angabe des Namens oder vollständig anonym erfolgen.

Ziel des Hinweisgebersystems ist es, Verstöße aufzudecken und die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, indem effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle eingerichtet und Hinweisgebende wirksam vor Repressalien geschützt werden.

Um Anonymität zu gewährleisten, werden keine personenbezogenen Daten der Hinweisgebenden erhoben. Für etwaige Rückfragen der Ombudsperson kann die freiwillige Angabe von Kontaktdaten dennoch hilfreich sein.

Achtung: Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise zu geben. Bitte beachten Sie bei der Nutzung des Meldeportals: Es sollte nur dann davon Gebrauch gemacht werden, wenn andere Möglichkeiten nicht genutzt werden können, solche Hinweise weiterzugeben. Beobachtungen, die lediglich auf ein unerwünschtes Verhalten hindeuten, das keine erheblichen Auswirkungen hat (bspw. unfreundliches Verhalten im Berufsalltag) werden nicht bearbeitet. Hierfür kann das Meldeportal unseres Beschwerdemanagements genutzt werden.

Hier gelangen sie zum Meldeportal

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Hinweise zu Verstößen gegen das LkSG

Mit dem Ziel, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in der Lieferkette vorzubeugen, sie zu minimieren und die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden, trat am 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft.

Um innerhalb unserer Lieferketten der Sorgfaltspflicht nachzukommen, setzen wir auf eine verantwortungsvolle und nachhaltige Zusammenarbeit mit allen Partnerunternehmen.

Die KJK bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb ihrer Lieferkette und betrachtet den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element. Hier gelangen Sie zur geltenden „Grundsatzerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“.

Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen können jederzeit über das Beschwerdeformular auf unserer Website an den unabhängigen Beauftragten für Menschenrechte weitergegeben werden. Des Weiteren besteht für externen Personen zu Möglichkeit, potentielle rechtliche Missstände entlang der Lieferkette der KJK, über das auf unserer Homepage befindliche Hinweisgebersystem zu melden.

Hier gelangen sie zum Meldeportal LkSG